Allgemeine Lieferbedingungen ALB201-filtex AG

Für unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns, auch für Geschäfte in der Zukunft, gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebotspreise und Bedingungen gelten mangels anderer Vereinbarungen für die Dauer von 2 Wochen ab Datum des Angebotes - bei ggf. notwendigen unterjährigen Preisanpassungen werden diese Preise auch innert dieser Frist entsprechend angepasst.

Wir behalten uns jedoch vor, dem Käufer angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer unseres Angebotes  an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf).

Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich.

Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch für deren Zwecke verwendet werden. Bei missbräuchlicher Verwendung behalten wir uns das Recht vor, für unseren Projektierungsaufwand mindestens 6% des Gesamtangebotspreises in Rechnung zu stellen.

2.Vertragsabschluss / Annahme der Bestellung

Der Kaufvertrag kommt zustande entweder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des bestellten Gegenstandes. Das heißt, der Vertrag kommt nicht  durch Unterschrift des Vertreters zustande, sondern erst nach unserer Prüfung der Konditionen und ggf. Kreditwürdigkeit. Zusagen und Nebenabreden unserer Vertreter sowie mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche sowie per Telefax erfolgte Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art werden für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dem steht eine Bestätigung per Telefax oder E-Mail gleich. Erklärungen mittels Telefax oder E-Mail erfüllen für beide Teile das Erfordernis der Schriftform. Sollte eine der angeführten Bedingungen – aus welchen Gründen immer – ungültig sein, wird davon die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
Bei der Vereinbarung von Wiederkehrenden Lieferungen und Leistungen können diese zum Jahresende aber mindestens mit einer Vorlaufzeit von 8 Wochen beidseitig, schriftlich gekündigt werden.
Wenn Musterlieferungen aller Art innert 8 Wochen nicht ungebraucht retourniert werden, dann gilt dies als Annahme und erfolgt die Verrechnung.

3.Preise

Die Preise gelten ab Lager unserer ausliefernden Geschäftsstelle oder des ausliefernden Werkes. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen in unserem oder im Bereich von Herstellern oder Lieferanten behalten wir uns vor. Die Ausführung erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Lieferung. Für Aufträge mit einem Nettowarenwert unter 88,- wird ein Kleinmengenzuschlag von  Euro 58,-verrechnet. Die Änderung des Wechselkurses fremder Währungen oder andere Faktoren, gehen zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn sie erst nach Vertragsabschluß eintreten oder sich erhöhen.

Lieferkondition ex Werk - Fracht wird von filtex organisiert und an Empfänger verrechnet.

Bei ex Werk Lieferung werden pro Paket eine Verpackungspaket Kommissionsgebühr von Euro 15,6- verrechnet. Deckelung auf maximal 8% vom Warennettowert. Generell wird mindestens eine Mind.  Verpackungs Kommissionsgebühr von 15,6- € verrechnet.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial oder für Zuviellieferungen wie z.B. Kanalteile, trägt der Besteller.
Zusatzfrachtkosten 39-/Paket für Eillieferungen garantiert innert 24 Stunden oder für garantierte Fix Liefertermine oder per Nachname.

Sind [pac]Preise vereinbart, so werden volle Verpackungseinheiten geliefert. Wird trotzdem eine geringere Stückzahl geordert, wird nur für die angefangene Verpackungseinheit ein Aufschlag von 20% verrechnet.

Wenn gegebenenfalls bei großen Lagerlieferungen frei haus ab einem bestimmten Warenwert vereinbart ist, dann werden die Kosten nur bis zu diesem Betrag berechnet.

Unbeeinflussbare Marktschwankungen (force majeur):
Generelle Preisanpassungen werden mit Jahresbeginn einmal jährlich durchgeführt. Unterjährige Preisanpassungen sollen möglichst vermieden werden -wir behalten uns dies dennoch vor, falls sich durch Marktpreisschwankungen die Kalkulationsgrundlagen signifikant ändern.

4.Zahlungsbedingungen

Unsere Fakturen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, soferne nichts abweichendes vereinbart wurde.  Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 5% über dem kurzfristigem Euriborsatz zu berechnen. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn-/Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, jederzeit Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen aufzurechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Käufer seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch insoweit als Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.
Geraten offene Rechnungen in Verzug auf die 2. Mahnstufe, so werden in allen laufenden Angeboten und Aufträgen die Zahlungsbedingungen midestens auf "14Tage netto" oder wenn bereits in der Betreibungsliste auf "Vorauskassa" umgestellt und gültig.

5.Versand

Der Versand erfolgt unfrei an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
Nicht als Kommission bestellte Ware kann auch in Teilen gesendet werden.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiligen Transporteur übergeben ist. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Warenwert in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

6.Liefertermine

Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Fixe Liefertermine können von uns nur in Ausnahmefällen zugesagt werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Vorauslieferungen können erfolgen, bis bis 10 Werktage vor Liefertermin. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännisch und technisch geordneten und endgültigen Angaben. Bei Nichteinhalten einer Lieferfrist haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens einem Monat. Verzögerungen in der Ablieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten  haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen etc.) verlängert sich die uns zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um zwei Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Es liegt im Ermessen der filtex AG , zum Beispiel  zur Wahrung von Lieferterminen, gleichwertige Alternativprodukte wie in der Bestellung, oder Auftragsbestätigung angegeben  zu liefern.

7.Gewährleistung

Der Empfänger hat Mängel an der Ware unverzüglich und detailliert bei Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich und detailliert nach deren Kenntnis zu rügen. Für alle Kaufgegenstände leisten wir nur dann und in dem Umfang Gewähr, wie diese von den betreffenden Herstellerwerken oder Zulieferern aufgrund ihrer Gewährleistungszusagen anerkannt wird. Durch eigenmächtige Eingriffe an den Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, wenn ein Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Veränderungen steht. Dies gilt auch, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Der Käufer anerkennt, alle einschlägigen Vorschriften über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen und verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Verwendung eingehalten werden. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.

8.Schadenersatz – Produkthaftung

Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Normen, Betriebsanleitungen, Vorschriften oder sonstiger Hinweise des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – erwartet werden kann.

Der Käufer verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erstreckt sich nicht auf Sachschäden, welche ein gewerblicher Nutzer erleidet.

9.Retouren

Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen franko und ohne Nachnahme erfolgen. Die Rücksendung von Mustern muss innert 8 Wochen, ungebraucht und in Originalverpackung erfolgen.
Bei Retournierung von Waren, die wir durch Fehlbestellung oder durch sonstige Umstände, die ohne unser Verschulden zustande gekommen sind, freiwillig zurücknehmen, bringen wir bei Gutschrifterstellung Manipulationsspesen von mind. 49,- in Abzug, bzw. erfolgt für diese Retouren bis zu einem Nettowarenwert von 49,- (ausschließlich UST) keine Gutschrifterstellung. Die Gutschrift wird auf künftige Warenlieferungen angerechnet. Bei Rücksendungen ist für eine Gutschrifterteilung unbedingt unsere Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzuführen. Nur original verpackte Waren können zurückgegeben oder umgetauscht werden. Sonderanfertigungen, separat bestellte (das sind nicht auf Lager gehaltene) oder auf Maß geschnittene Waren werden nicht zurückgenommen. Stornierungen oder Teilstornierungen eines Auftrages sind nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen von Seiten des Verkäufers einer Vertragsaufhebung zugestimmt werden, so nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er dadurch zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe der angefallenen Spesen, jedoch von mindestens 20% der Auftragssumme, verpflichtet wird.(Mindestbetrag € 49,-)

10.Eigentumsvorbehalt

An den gelieferten Waren bleibt uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen gewährt. Zahlt der Käufer mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Wir sind berechtigt, dieses Eigentumsrecht selbst durch Abholung geltend zu machen und durch anderweitige Veräußerung Befriedigung zu suchen. Wir sind weiters berechtigt, einen allfälligen Erlös hieraus zur Befriedigung auch aller sonstigen, beispielsweise aus einem Kontokorrentverhältnis resultierenden Forderungen gegen den Käufer zu verwenden. In er Zurücknahme des Kaufgegenstandes liegt mangels gegenteiliger Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Gewerbsmäßige Verkäufer sind zum Wiederverkauf berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Käufer jedoch bereits jetzt seine Forderung aus dem Wiederverkauf, welche ihm gegenüber seinem Käufer zusteht, an uns zur Einziehung ab. Ebenso tritt der Käufer alle sonstigen in Bezug auf die Vorbehaltsware ihm zustehenden Forderungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer (Schadenersatz, Bereicherung, Aufwandersatz, Ausgleichsanspruch, Versicherungsvertrag, etc) an uns ab und nehmen wir alle diese Zessionen an. Bei Bearbeitung der Vorbehaltsware geht das Produkt in unser Eigentum über. Bei Schaffung einer neuen Sache durch Verarbeitung und Vereinigung mit Sachen, welche im Eigentum Dritter stehen, steht uns Miteigentum zu. In diesem Fall haben wir die Wahl, die ganze Sache gegen Vergütung des fremden Anteiles zu erwerben oder sie dem anderen gegen Ersatz unseres Anteils zu überlassen. In diesem Fall geht das Eigentum auf den anderen erst nach Eingang der Ausgleichszahlung an uns über. Auf den Einwand der Verjährung unseres Wahlrechtes wird verzichtet. Zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

11.Know How Schutzklausel

Im Zuge von Projekten werden Detailkonzepte/Offerten, Planungen oder Projektzeichnungen erstellt. Da es sich hierbei um Know How handelt das mit großem Engineeringaufwand verbunden ist, dürfen diese nicht an Dritte, insbesondere an Wettbewerber ohne schriftliche Zustimmung unsererseits weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden. Bei Missbräuchlicher Verwendung behalten wir uns bei nicht Zustandekommen des Auftrages Schadenersatzforderungen vor, mindestens aber werden 6% des Angebotspreises in Rechnung gestellt.

Die im Zuge von Angebotserstellungen und oder Optimierungen erarbeiteten Auslegungsdaten von Produkten wie Massangaben, Anwendungen, oder Beschreibungen welche sich in filtex Dokumenten und Belegen wiederfinden, bleiben geistiges Eigentum von filtex und dürfen in keinem Fall ohne schriftliche Zustimmung an dritte weitergegeben oder für andere Zwecke wie für die Geschäftsabwicklung ausschliesslich mit filtex verwendet werden. Bei missbräuchlicher Verwendung wird das 5 fache des angebotenen Wertes in Rechnung gestellt und wir behalten wir weitere Schadenersatzansprüche vor.

Die filtex AG verpflichtet sich, die im Zuge von TFM- Total Filter Management Optimierungsprozessen und Services  gewonnenen firmenspezifischen Kundendaten, vertraulich  zu behandeln und nur im Sinne der Zusammenarbeit zu verwenden. Umgekehrter weise verpflichtet sich der Kunde, gewonnene Erkenntnisse und Dokumente nur für den eigenen betrieblichen Zweck einzusetzen und dritten nicht kenntlich zu machen. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der filtex AG und sind auf Verlangen zurückzugeben.

12.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort der ausliefernden Geschäftsstelle oder Lieferwerk, Erfüllungsort für Zahlungen ist in allen Fällen  der Sitz von “filtex AG“. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das in A-6800 Feldkirch sachlich zuständige Gericht vereinbart. Anzuwenden ist vollumfänglich österreichisches Recht, jedenfalls auch in Bezug auf die Art und Weise der Erfüllung und die im Falle mangelhafter Erfüllung zu treffenden Maßnahmen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

13.Konsumentenschutz

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen  nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

 14. Verarbeitung personenbezogener Daten

filtex und der Kunde befolgen die geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und die Datenschuzt-Grundverordnung (DSGVO) entsprechend ihrer jeweiligen Rolle als Verantwortlicher.
filtex bestätigt insbesondere die Verwendung ausschließlich im gegenseitigem Interesse und Geschäftskontakt. Die Verwendung zu handen dritter ist untersagt.

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Ergänzende Montage- und Servicebedingungen:


1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Dienstleistungen, namentlich für Montagen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, Umbau- und Servicearbeiten, sowie für die dazu notwendigen Materiallieferungen.
In Ergänzung zu den Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen „ALB201 – filtex AG“

 

2. Vergütung, Arbeitsaufwand, Auslagen:

Die Vergütungen für Arbeitsaufwand, Auslagen und Reisespesen, km-Gelder werden gemäß den geltenden Tarifsätzen für Fachmonteure der filtex AG berechnet. Der Auftraggeber anerkennt sie.

Die Normalarbeitszeit beträgt: Werktags 8 Stunden, 7.00 bis 18.00 Uhr ohne Zuschlag. Für Überzeit, Nacht-, Samstag-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten gelten die folgenden Zuschläge Werktag 18.00 bis 20.00 Uhr ...50% Zuschlag Samstag 7.00bis 12.00 Uhr...50% Zuschlag Samstag 12.00 bis 20.00 Uhr...100% Zuschlag Werktags & Samstag 20.00 bis 07.00 Uhr früh...100% Zuschlag Sonn- und Feiertage  ganztägig...100% Zuschlag

Der Arbeitsaufwand wird nach Arbeitszeitprotokoll berechnet. Direkte Vergütungen des Auftraggebers an Fachmonteure, die nicht vereinbart wurden, werden bei der Rechnungsstellung nicht angerechnet.

 

3. Haftung

Für Arbeitsunfälle, Betriebsunterbrüche, Unfallschäden und deren Folgen sowie für andere Schadensereignisse an Personen und Sachen sowie an anderen Vermögenswerten zufolge höherer Gewalt oder Fahrlässigkeit, wird keine Haftung übernommne.
Die Gefahren der Montage, Reparatur-, Service und Umbauarbeiten und anderer Dienstleistungen trägt der Auftraggeber.
Werden Arbeiten von anderen als unseren Monteuren vorgenommen, so entfällt für die filtex AG jegliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art.

 

4. Garantie

Eine Garantie besteht nur für von uns gelieferte neuwertige Produkte und Anlagen.
Für einwandfreies Ersatzmaterial übernehmen wir bei richtiger und fachmännischer Bedienung die Garantie während 5 Monaten ab Lieferung.

Fehlerhafte Stücke werden kostenfrei instand gestellt oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, ersetzt.
Kann die filtex AG mangels geeigneter Spezialisten oder zufolge höherer Gewalt die Monteure nicht rechtzeitig entsenden, so entsteht dem Besteller daraus gegenüber der filtex AG kein Anspruch.
Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche, wie z.B. Preisminderung oder Wandelung und jede weitere, nicht durch spezielle Vereinbarungen anerkannte Haftung der  filtex AG für direkte oder indirekte, mit der Lieferung zusammenhängende Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber bzw. Besteller verpflichtet sich, die filtex AG über Besonderheiten der zu bearbeitenden Maschinen oder des Betriebs zu informieren. Er sorgt für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung der bestehenden Sicherheitsvorschriften, auch durch unser Personal, sowie für angemessene Arbeitsbedingungen. Ferner sorgt er dafür, dass die notwendigen Hilfskräfte und Handwerker rechtzeitig der filtex AG zur Verfügung stehen.

5.2 Der Auftraggeber nennt der filtex AG eine für die Überwachung und Abnahme der Arbeit bestimmte Person, welche die ihr täglich vorgelegten Arbeitrapporte prüft und durch Visum genehmigt.

5.3 Unsere Monteure sind nicht verpflichtet, Maurerarbeiten, betriebliche Elektroarbeiten oder Hilfsarbeiten auszuführen.

Der Auftraggeber sorgt für die maßgetreue Erstellung der notwendigen Fundamente zur Befestigung von Maschinen und Anlagen, für die Elektroanschlüsse und Pressluftleitungen und Verteiler bis zur Maschinenanlage.

5.4 Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten und Gefahr für die notwendigen Hilfskräfte und Handwerker (Maurer usw.)

5.5 Der Auftraggeber hat allfällige notwendige Bewilligungen für Leistungen von Arbeit ausserhalb der normalen Arbeitszeit einzuholen.

 

6. Zahlung und Verzug

Die filtex AG ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
Zahlungen sind direkt und ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Unsere Monteure sind zum Inkasso nicht berechtigt.