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Sicherheitstechnische Anlagenprüfung - ges. Prüfpflicht!

Von Gesetzes wegen muss für alle luftführenden Anlagen, wie Lüftungsgeräte, Klimazentralen u.s.w., im Gastgewerbe, Haustechnik, Gewerbe- und Industrie  jährlich eine Sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt werden.

Für die Durchführung und den Prüfnachweis ist der Anlagenbetreiber, oder die mit der Wartung oder Sicherheit beauftragte Person persönlich haftbar.


 

 

Vermeiden Sie:

  • Ausstieg der Versicherung im Schadensfall

  • persönliche Haftungen


     

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