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Neue "Luftfilternorm" EN779:2011 angenommen!

Die EN779:2011 hat Ende März 2011 die letzte Hürde genommen und wurde von den Mitgliedsländern der CEN mit 21 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen. 

Die nationalen Verbände haben nun bis 12 Monate Zeit, diese Norm als "Ländernorm" auszugeben und damit ihre Gültigkeit zu erwirken. Erfahrungsgemäß dauert es aber länger bis die Durchdringung vom Hersteller, Planer bis zum Betreiber durchlaufen ist... auch heute finden sich in Filterbereich noch EU-Klassifizierungsbezeichnungen aus längst vergangenen Tagen.

Die in der Norm neu vorgegebenen  Mindestwirkungsgrade in elektrisch entladenem Zustand für die Filterklassen F7-F9 , werden mit den am Markt erhältlichen Synthetik Filtermedien nicht erreicht.  Vielen Herstellern von Taschenfiltern wird dies ernsthafte Probleme bereiten.  Taschenfilter aus Glasfasermedium bekommen durch die neue Prüfmethode keine Probleme, weil die Glasfaser generell keine elektrische Ladung annehmen kann. Allerdings hat die Glasfaser den entscheidenden Nachteil des "fasershedding" (permanenter Faserbruch) und es drohen die damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen.

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Mindestwirkungsgrade für die Filterklassen F7 - F9 (entladener Zustand)
  • Für die bisherigen Filterklassen F5 und F6 wurden aus messtechnischen Gründen keine Mindestwirkungsgrade vorgegeben
  • Umbenennung der Filterklassenbezeichnung F5 wird zu M5, F6 wird zu M6

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